IRA Neumünster 2016
16.02.2021
Mitteilung des Vorstandes des APH e.V.
Neueste Info zur Durchführung von Einzel-Zuchttauglichkeitsprüfungen
Kategorie: Admin-Infos
Erstellt von: Admin
Verlautbarung des APH-Vorstandes zum Beschluss der Vorstandssitzung vom 12.02.2021 zur Durchführung von Einzel-Zuchttauglichkeitsprüfungen
Da auf Grund der derzeitigen Situation die Planung einer regulären ZTP-Veranstaltung bis auf weiteres nicht möglich ist, hat der Vorstand des APH e.V. gemäß der Empfehlung des VDH beschlossen, Einzel-ZTP´en für die Hunde unserer beiden Rassen zuzulassen.
Diese müssen von den Spezialzuchtrichtern des APH e.V. durchgeführt werden.
Eigentümer von Hündinnen und Rüden, welche diese Möglichkeit nutzen möchten, melden Ihren Hund bitte schriftlich und mit Einsendung der erforderlichen Befunde (falls diese nicht schon vorliegen) an die Zuchtleitung.
Sie erhalten danach die Mitteilung, an welchen Richter Sie sich wegen der Terminabsprache in Verbindung setzen können.
Der Vorstand weist in diesem Zusammenhang nochmals darauf hin, dass alle gesetzlichen, ordnungsbehördlichen und hygienischen Anforderungen unbedingt beachtet werden müssen.
Die Zuchtzulassung erfolgt für einen Deckakt/Wurf.
Der Wesenstest und ggf. noch zu erbringende Ausstellungsbeurteilungen müssen nachgeholt/nachgereicht werden.
Die jetzt gültigen Beschlüsse bleiben bis auf Weiteres bestehen.